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Umweltschutz bei MIPRO

Schon bei der Entwicklung neuer Produkte achten wir darauf, verantwortungsvoll mit den Ressourcen umzugehen und die Umwelt zu schonen.
Bei der Produktion von Mipro-Komponenten setzen wir auf innovative Technik, die die Belastung unserer Umwelt möglichst gering hält. Gleiches gilt auch für die Nutzung durch den Konsumenten. Damit gibt Mipro seinen Kunden die Sicherheit, sich für hochwertige Produkte zu entscheiden.

 

Die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 legt weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest und ist Teil einer Normenfamilie. Diese beinhaltet zahlreiche weitere Normen zu verschiedenen Bereichen des Umweltmanagements, unter anderem zu Ökobilanzen, zu Umweltkennzahlen bzw. zur Umweltleistungsbewertung. Mipro hat sich im Jahr 2020 nach dieser Norm zertifizieren lassen:

 

 

 

 

 

              ISO 14001 Zertifikat

 

Der Umweltschutz zieht sich durch den gesamten Lebenszyklus eines Produkts. An unseren Produktionsstandorten arbeiten besonders qualifizierte Spezialisten, die sich exklusiv um alle Belange der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes kümmern.

Der produktbezogene Umweltschutz bei Mipro gliedert sich in die drei Hauptbereiche Materialkonformität, Entsorgung und Energieeffizienz.

 

Materialkonformität

Stoffe, die für den Menschen und/oder für die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind per Gesetz verboten oder mit Grenzwerten versehen. Auf Grundlage des technischen Fortschritts sowie aktueller Forschung werden fortwährend Regulierungen angepasst. Dies gilt national wie international. Mipro erfüllt die Vorschriften, die für die verschiedenen Produkte in den unterschiedlichen Märkten existieren, und überprüft diese nach einem eigens dafür entwickelten Prozess. Einige der wichtigsten Anforderungen sind im Folgenden kurz beschrieben.

 

RoHS

Bei der Europäischen RoHS Richtlinie steht die „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ im Fokus.

Auch die Vorgaben der RoHS Richtlinie werden fortlaufend durch die europäische Gesetzgebung angepasst. Durch eine frühzeitige Umstellung der Fertigungsprozesse und der Materialauswahl sowohl bei Mipro als auch bei den Lieferanten werden RoHS-konforme Produkte auf den Markt gebracht. Die RoHS Konformität wird bei Mipro intern überwacht und bei uns sowie bei unseren Lieferanten überprüft. Als Nachweis der RoHS-Konformität kann die CE-Erklärung von unserer Homepage angesehen und heruntergeladen werden.

 

     RoHS Declaration

 

REACh

Die oben erläuterte RoHS Richtlinie beschränkt die Verwendung von schädlichen Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten. Die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACh) hat zum Ziel, die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt generell vor allen als kritisch eingestuften Stoffen zu schützen. Da die REACh Verordnung sehr komplex ist, steht Mipro in engem Kontakt mit seinen Lieferanten, um die verschiedenen Aufgaben gemeinsam zu erfüllen. Die wichtigsten Pflichten werden im Folgenden kurz benannt:

  • Registrierung
    Da wir keine Erzeugnisse im Sinne der REACh Verordnung herstellen, sind wir von der Registrierung nicht direkt betroffen. Diese Pflicht obliegt unseren Lieferanten, mit denen wir in engem Kontakt stehen.

  • Substances of Very High Concern - SVHC
    Die jeweils gültige SVHC-Liste (Kandidatenliste) beinhaltet Stoffe, für die eine Mitteilungspflicht gegenüber Kunden und der nächsten Handelsstufe besteht. Sie findet sich auf den Seiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA):
    http://echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table
    Nach Art. 33 der REACh Verordnung stellt das herstellende Unternehmen „ dem Verbraucher die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden, Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an.“

  • Stoffe des REACh-Anhangs XIV und XVII
    Auf Grundlage der Substanzen auf der Kandidatenliste erörtert die EU, welche Stoffe autorisierungspflichtig sind. Diese werden im Anhang XIV veröffentlicht:
    https://echa.europa.eu/de/authorisation-list
    Wir starten in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten entsprechende Aktivitäten, sofern unsere Produkte Stoffe aus dem Anhang XIV enthalten und entsprechend ersetzt werden müssen.
    Stoffbeschränkungen sind im Anhang XVII zu finden:
    https://echa.europa.eu/de/substances-restricted-under-reach
    Die Stoffbeschränkungen sind sehr spezifisch und oft mit Grenzwerten versehen. Auch hier ist Mipro in engem Kontakt zu unseren Lieferanten, um gemeinsam die Konformität zu Stoffbeschränkungen sicher zu stellen. Weitere Informationen zu REACh erhalten Sie unter
    http://echa.europa.eu/

 

 

   REACh Erklärung

 

Energieeffizienz

Für Mipro treffen unter anderem Energie-effizienz-Anforderungen auf externe Netzteile, Standby-Produkte und Batterie-Ladegeräte zu. Unsere Produkte werden kontinuierlich weiter entwickelt und neue Technologien, die implementiert werden, helfen uns, die Produkte immer energieeffizienter zu gestalten.

 

Entsorgung

Mipro Produkte sollen nicht nur schadstofffrei sein und wenig Energie verbrauchen. Sie sollen auch nach ihrem Lebensende die Umwelt so wenig wie möglich belasten und so gut es geht wiederverwertet oder recycelt werden. Daher führt Mipro alte Produkte, Batterien und Verpackungen den entsprechend qualifizierten Behandlungsanlagen zu.

Damit die fachgerechte Wiederaufbereitung und Entsorgung problemlos vonstattengehen kann, sind zwei Dinge erforderlich:

  • Mipro bezahlt bereits beim Inverkehrbringen für das spätere Recycling – denn niemand weiß, wann sich ein Nutzer von seinem Gerät trennen wird

  • Mipro sorgt dafür, dass alle für die Wiederaufbereitung bzw. das Recycling notwendigen Informationen zur Verfügung stehen. Diese Daten stehen allen Mipro-Töchtern zur Verfügung, damit die in Verkehr gebrachte Ware ordnungsgemäß in jedem Land entsprechend der Entsorgungsrichtlinien gemeldet werden kann.

  • Sollte eine Wiederverwendungseinrichtung oder eine Anlage zur Verwertung Demontage Informationen benötigen, so werden kostenlose Informationen unter der unten genannten Adresse im Kontakt-Center bereitgestellt. Demontage Informationen sind z.B. Angaben über die Wiederverwendung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder die Behandlung.

 

WEEE

Die EU Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) hat zum Ziel, die Abfallverwertung zu fördern, um die Menge des zu beseitigenden Abfalls zu verringern und die natürlichen Ressourcen zu schonen. Ein Synergieeffekt ist, dass gleichzeitig die Umweltverschmutzung reduziert wird.

Mipro achtet auf eine umweltverträgliche Entsorgung seiner Elektronikgeräte und ist für in Deutschland in Verkehr gebrachte Geräte bei der Behörde "Stiftung Elektro-Altgeräte-Register - EAR" registriert.

MIPRO's WEEE Registrierungs-Nr. lautet: DE 36951644

Die meisten unserer Produkte zeigen ein Label mit einer durchgestrichenen Mülltonne, das WEEE-Logo. WEEE steht für Waste Electrical and Electronic Equipment, zu Deutsch Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Es besagt, dass alte Elektro-geräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt und über Wertstoffhöfe entsorgt werden sollen. Diese fachgerechte Entsorgungspflicht sollte eine Selbstverständlichkeit sein und gilt natürlich auch für Batterien – auch diese haben im Hausmüll nichts zu suchen!

Verpackungen

Verpackungsvorschriften haben meist mehrere Ziele. Einerseits sollen die Umweltauswirkungen von Abfällen in allen Mitgliedstaaten sowie in dritten Ländern vermieden bzw. verringert und somit ein hohes Umweltschutzniveau sichergestellt werden. Dafür gibt es zum Beispiel Schadstoffbeschränkungen in Verpackungsmaterialien. Andererseits soll das Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet werden und Handelshemmnissen sowie Wettbewerbsverzerrungen und -beschränkungen müssen verhindert werden. Damit kommt Abfallvermeidung an erster Stelle, gefolgt von Wiederverwendung und stofflicher Verwertung. Das Schlusslicht bilden die anderen Formen der Verwertung.

Die Registrierungsnummer für in Deutschland in Verkehr gebrachte Verpackungen lautet: DE1476281600678

Batterien

Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie bestimmte gefährliche Substanzen enthalten. Darüber hinaus gibt es Anforderungen für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Beseitigung von Altbatterien und Altakkumulatoren. Diese Vorgaben ergänzen oftmals die Abfallvorschriften der Staaten und fördern ein hohes Niveau der Sammlung und des Recyclings. Ziel ist es dabei zum einen, die Umweltbilanz der Batterien zu verbessern. Zum anderen sollen aber auch die Menschen, die am Lebenszyklus von Batterien und Akkumulatoren beteiligt sind, d. h. Hersteller, Vertreiber und Endnutzer, geschützt werden. Ebenso soll das Arbeitsumfeld für Behandlung und Recycling verbessert werden.

 

MIPRO ist im Batterieregister der "Stiftung Elektro-Altgeräte-Register - EAR" registriert.

Mit Gründung der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien im Jahr 1998 haben führende Batteriehersteller den Grundstein für die flächendeckende und sichere Sammlung und Verwertung von Batterien in Deutschland gelegt. Mit unserem Fokus auf Sicherheit und Qualität wurde maßgeblich zum Aufbau der Batterieentsorgung und des -recyclings in Deutschland beigetragen und europaweit Maßstäbe gesetzt.  Als Non-Profit-Organisation folgt die Stiftung dem Grundsatz der Gleichbehandlung, gibt Kostenvorteile an seine Kunden weiter und hat sich dem Schutz der Umwelt verschrieben. Auf dieser Basis übernimmt die Stiftung die Produktverantwortung seiner Nutzer vollumfänglich, sicher und effizient. 

MIPRO hat sich diesem System angeschlossen. MIPRO's GRS Vertrags-Nr. lautet: 22020900

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